Mit der Erlaubnis zur Ausübung der
Heilkunde (Physiotherapie) darf ein Physiotherapeut Patienten im Erstkontakt untersuchen, eine Diagnose stellen und physiotherapeutische
Behandlungen verordnen, ausführen und auch delegieren: Therapien - Behandlungen
Diese Erlaubnis gilt bislang nicht für den Bereich der GKV (gesetzliche Krankenversicherung).
In der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sind nicht enthalten:
- Chiropraktik
- Osteopathie
- Akupunktur
- invasive Techniken (Injektionen, Infusionen, etc.)